APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

An welcher Stelle wird die Botendienstpauschale auf dem Rezept aufgedruckt?

Wir haben eine Frage zur Bedruckung der GKV-Rezepte mit der Boten­dienst­pauschale. Unser EDV-System druckt die Boten­dienst­gebühr immer an die letzte Stelle auf dem Rezept. Ist das richtig? Wir dachten, die Gebühr müsste immer unmit­telbar unterhalb des per Boten­dienst gelieferten Arznei­mittels aufge­bracht werden.

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