APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen wir bei Nichtverfügbarkeit einer großen Packung mit kleinen Packungen stückeln?

Wir haben ein Rezept über „RoActemra 162 mg Injektionslösung 12 St. Fertigpen N3 10056740“ erhalten. Diese Packungsgröße ist leider nicht lieferbar. Lieferbar ist die 4er-Packung. Daher möchten wir 3 x 4 St. abgeben, damit die Patientin 12 Fertigpens erhält. Sie ist auch bereit, 3 x 10 € zu zahlen. Ist diese Vorgehensweise erlaubt? Und was müssen wir dann auf dem Rezept vermerken?

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