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Cannabis taxieren – so geht’s richtig!

Cannabisblüten, Cannabis­extrakte und Dronabinol­zubereitungen dürfen seit 2017 zulasten der gesetz­lichen Kranken­versicherung (GKV) verordnet werden. Doch auch fünf Jahre nach der Einführung des soge­nannten „Cannabis-Gesetzes“ bleibt die Taxierung der Rezepturen noch ein Mysterium. Doch kein Grund zu verzweifeln – DAP hat das Wichtigste für Sie zusammen­gefasst.

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Robert Kneschke – stock.adobe.com