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Impfstoffverordnung – was ist dabei zu beachten?

Die Verordnung von Impf­stoffen wirft in Apotheken häufig Fragen auf. Basierend auf den Impf­empfehlungen der STIKO (Ständige Impf­kommission des Robert Koch-Instituts) ist der Anlage 1 der Schutz­impfungs-Richt­linie des G-BA zu entnehmen, welche Impfungen zulasten der GKV verordnet und abge­geben werden können. In dieser Anlage werden Standard­impfungen (Grund­immunisierung/Auffrischungs­impfungen/Reise­impfungen bei beruflich bedingten Reisen/Indikations­impfungen) aufge­führt. Dabei handelt es sich um Pflicht­leistungen der GKV.

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