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Impfstoffverordnung – was ist dabei zu beachten?
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Die Verordnung von Impfstoffen wirft in Apotheken häufig Fragen auf. Basierend auf den Impfempfehlungen der STIKO (Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts) ist der Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA zu entnehmen, welche Impfungen zulasten der GKV verordnet und abgegeben werden können. In dieser Anlage werden Standardimpfungen (Grundimmunisierung/Auffrischungsimpfungen/Reiseimpfungen bei beruflich bedingten Reisen/Indikationsimpfungen) aufgeführt. Dabei handelt es sich um Pflichtleistungen der GKV.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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