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Neue Kosmetikverordnung: Das ist ab März verboten
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Eine pflegende Spülung für mehr Glanz, ein Shampoo gegen schuppige Kopfhaut, ein Trockenshampoo zum Auffrischen zwischendurch – mindestens eines dieser Produkte haben Sie sicher schon einmal in der Apotheke verkauft. Doch selbst mit einem guten pharmazeutischen Know-how ist es praktisch unmöglich, alle Inhaltsstoffe von Kosmetika zu kennen. Manche lernten die Apothekenmitarbeiter nun mehr oder weniger unfreiwillig durch Rückrufe kennen. Grund dafür ist eine aktualisierte Kosmetikverordnung, die ab März in Kraft tritt.
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Westend61 – stock.adobe.com
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