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Neue Kosmetikverordnung: Das ist ab März verboten

Eine pflegende Spülung für mehr Glanz, ein Shampoo gegen schuppige Kopf­haut, ein Trocken­shampoo zum Auffrischen zwischen­durch – mindestens eines dieser Produkte haben Sie sicher schon einmal in der Apotheke verkauft. Doch selbst mit einem guten pharma­zeutischen Know-how ist es praktisch unmöglich, alle Inhalts­stoffe von Kosmetika zu kennen. Manche lernten die Apotheken­mitarbeiter nun mehr oder weniger unfrei­willig durch Rück­rufe kennen. Grund dafür ist eine aktualisierte Kosmetik­verordnung, die ab März in Kraft tritt.

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