APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Können wir bei einer bezüglich der Menge nicht eindeutigen Verordnung das entsprechende Rabattarzneimittel abgeben?

Uns liegt ein Rezept über „Tonotec 10/5 HKP N3“ vor.

Tonotec hat keine N3-Normierung, somit gehen wir von einer unklaren Verordnung aus und würden nach Rücksprache mit dem Arzt die Menge ergänzen und abzeichnen. Allerdings haben wir überlegt, ob wir uns die Rücksprache vielleicht ersparen können und das Rabattarzneimittel Ramidipin in gleicher Stärke abgeben könnten, welches eine N3 hat. Was meinen Sie?

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