Wir wurden von einer Zahnarztpraxis beauftragt, eine Rezeptur für den Praxisbedarf herzustellen, wobei die Ausgangsstoffe von den Zahnärzten selbst gestellt werden. Darunter befindet sich auch eine 90%ige Isopropanol-Verdünnung, die als Rezeptur von einer anderen Apotheke hergestellt wurde.
Ist es überhaupt möglich, diese Verdünnung als Ausgangsstoff für die Weiterverarbeitung in der Rezeptur zu verwenden, und wenn ja, wie muss sie dann geprüft werden?
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