Da nur der Austausch von Betäubungsmitteln mit unterschiedlicher Applikationshäufigkeit ausgeschlossen wurde, ist der gegenseitige Austausch von Präparaten mit identischer Applikationshäufigkeit weiterhin erlaubt. Deshalb müssen innerhalb von Arzneimittelgruppen mit gleicher Applikationshäufigkeit auch weiterhin die Rabattverträge beachtet werden.
Einen Überblick über die retaxsichere Rezeptbelieferung bei Opioid-Analgetika der Substitutionsausschlussliste gibt die folgende DAP Retax-Arbeitshilfe.
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