DAP ARBEITSHILFE

Substitutions­ausschluss­liste: Opioid-Analgetika

Folgende drei Wirkstoffe (alles Betäubungs­mittel) sind in Abhängigkeit von ihrer Applikations­höchst­dauer bzw. -häufigkeit von der Substitution ausge­schlossen:

  • Buprenorphin, transdermale Pflaster mit unterschiedlicher Applikations­höchst­dauer
  • Hydromorphon, Retard­tabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikations­häufigkeit
  • Oxycodon, Retard­tabletten mit unterschiedlicher täglicher Applikations­häufigkeit
 

Da nur der Austausch von Betäubungs­mitteln mit unterschiedlicher Applikations­häufigkeit ausge­schlossen wurde, ist der gegen­seitige Austausch von Präparaten mit identischer Applikations­häufigkeit weiterhin erlaubt. Deshalb müssen innerhalb von Arznei­mittel­gruppen mit gleicher Applikations­häufigkeit auch weiterhin die Rabatt­verträge beachtet werden.

Einen Überblick über die retaxsichere Rezept­belieferung bei Opioid-Analgetika der Substitutions­ausschluss­liste gibt die folgende DAP Retax-Arbeitshilfe.

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