AKTUELLES

Neue Coronavirus-Impfverordnung: Es kann losgehen!

Seit Inkrafttreten der aktualisierten Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) in der vergangenen Woche sind die rechtlichen Grundlagen für die Coronaimpfung in Apotheken geregelt. Die Impfung darf nur von berechtigten Personen durchgeführt werden. Der zuständigen Landesapothekerkammer müssen einige Nachweise vorliegen. Welche dies sind und wie man zu einer berechtigten Person wird, erfahren Sie im Artikel.

» Lesen Sie hier weiter

cherryandbees – stock.adobe.com