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Für Ältere ab April nur noch Influenza-Hochdosis-Impfstoff
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Mit zunehmendem Alter nimmt die Leistungsfähigkeit des Immunsystems ab. Ältere Menschen haben daher ein erhöhtes Risiko für schwere Verläufe und Krankenhausaufenthalte aufgrund von Infektionen.1 Die reduzierte Immunantwort führt dazu, dass auch die Impfung gegen das Influenzavirus weniger wirksam sein kann.1 Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher für Personen ab 60 Jahren eine jährliche Influenza-Impfung mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Hochdosis-Impfstoff (QIV-HD).1,2,3 Dieser enthält gegenüber Standardimpfstoffen die vierfache Menge an HA-Antigen.3,4,5 Der erste und bislang einzige in Deutschland zugelassene ist Efluelda® des Herstellers Sanofi Pasteur.4 Schon in der Grippesaison 2021/2022 wurde der Hochdosis-Influenza-Impfstoff vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) als Standardimpfung für Personen ab 60 Jahren in die Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) aufgenommen. Damit war der G-BA der STIKO-Empfehlung gefolgt.3,6
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© Sanofi Pasteur
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Der G-BA legt in der Anlage 1 der SI-RL fest, welche Standard- und Indikationsimpfungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet werden können.6 Versicherte ab 60 Jahren haben demnach seit 01.04.2021 einen Anspruch auf eine Influenza-Schutzimpfung. Ein Anspruch auf eine Influenza-Schutzimpfung mit einem konventionellen, quadrivalenten Influenza-Impfstoff besteht hingegen seit dem 01.04.2021 für diese Personengruppe gemäß SI-RL nicht mehr.7 In der vergangenen Grippesaison hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jedoch einen befristeten, ergänzenden Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen Influenza mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoff geregelt.8 Dieser tritt jedoch gemäß der Verordnung am 31.03.2022 außer Kraft.8
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» Pflichttext Efluelda
» Quellen
MAT-DE-2200084v1.0 01/2022
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