Uns bereitet Folgendes Kopfzerbrechen:
Am Freitag haben wir eine Notfallversorgung mit Morphinsulfat-Ampullen vorgenommen. Der verschreibende Arzt hat uns dann erst am folgenden Montag ein BtM-Rezept mit dem Notfall-N ausgestellt.
Ist es in Ordnung, dass zwischen Notfallverordnung und N-BtM-Rezept zwei Tage liegen? Mit welchem Datum muss das nachgereichte Rezept bedruckt werden? Mit dem tatsächlichen Abgabedatum oder mit dem Datum des neuen BtM-Rezeptes?
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