AKTUELLE RETAXFALLE

Retaxfalle Portokosten

Üblicherweise beziehen Apotheken ihre Arzneimittel über den pharmazeutischen Großhandel. So ist gewährleistet, dass abgegebene Arzneimittel möglichst schnell wieder im Lager der Apotheke aufgefüllt werden und Patienten mit verordneten, aber nicht vorrätigen Präparaten zeitnah versorgt werden können.

Doch auch Direktbestellungen sind keine Seltenheit, wenn bestimmte Präparate nicht beim Großhandel vorrätig bzw. gelistet sind. Dann werden häufig Portokosten fällig und es stellt sich die Frage, ob diese auch über die Krankenkasse abgerechnet werden können. Häufig erreichen das DAP auch Anfragen zu Retaxationen von Portokosten und auch dann gilt es zu klären, ob ein Einspruch erfolgversprechend ist.

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