AKTUELLE RETAXFALLE

Retaxfall: fehlendes A auf BtM-Rezept

Regelmäßig erreichen das DAP-Team Berichte über Retaxationen aufgrund eines fehlenden A auf einem BtM-Rezept.

Dieses ist nach § 2 Abs. 2 BtMVV auf der Verordnung anzugeben, wenn entweder die Zahl der verordneten BtM oder die Höchstmenge für einen Wirkstoff überschritten wird:

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