Regelmäßig erreichen das DAP-Team Berichte über Retaxationen aufgrund eines fehlenden A auf einem BtM-Rezept.
Dieses ist nach § 2 Abs. 2 BtMVV auf der Verordnung anzugeben, wenn entweder die Zahl der verordneten BtM oder die Höchstmenge für einen Wirkstoff überschritten wird:
» Lesen Sie hier weiter