APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Jumbopackung verordnet – was darf abgegeben werden?

Uns liegt folgendes Rezept vor:
„Novaminsulfon Ratio 500 mg 100 St. PZN 3687718“

Dies ist eine Jumbopackung und sie darf daher nicht abgegeben werden.

Ist es möglich, nach ärztlicher Rücksprache die verordnete PZN zu streichen und, da es sich dann um eine Stückzahlverordnung handelt, mit 2 x 50 St. Novaminsulfon zu beliefern? Oder muss der Arzt ein neues Rezept ausstellen?

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