APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf ein BtM-Rezept mit geändertem Datum beliefert werden?

Wir sind uns bei einem BtM-Rezept unsicher: Das Ausstellungs­datum wurde auf den Teilen, die uns vorgelegt wurden, von Hand vom 05.07.21 auf den 19.07.21 geändert. Die Änderung wurde aber mit Unterschrift abge­zeichnet.

Dürfen wir das BtM abgeben oder benötigen wir ein neu ausge­stelltes Rezept?

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