Wir haben ein BtM-Rezept erhalten, auf dem neben einem BtM ein Macrogol-Präparat verordnet ist, das in Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie aufgeführt ist. Allerdings ist hier die Befristung kürzlich ausgelaufen.
Dürfen wir jetzt noch das entsprechende Macrogol-Präparat abgeben oder sollten wir auf eine andere Firma austauschen?