In bestimmten Fällen dürfen auch OTC-Arzneimittel auf GKV-Rezept verordnet werden. Dazu gehören natürlich apothekenpflichtige OTC-Arzneimittel für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, aber auch für Erwachsene können OTC-Arzneimittel zulasten einer GKV verordnet und abgegeben werden.
Maßgeblich dafür ist die OTC-Ausnahmeliste, die in Anlage I der AM-RL des G-BA definiert ist. Allerdings muss die Apotheke hier auch darauf achten, dass tatsächlich ein Arzneimittel verordnet wurde. Ansonsten droht wie in folgendem Fall eine Retaxfalle.
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