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Hash-Code und Z-Daten: Welche Information erhält die Krankenkasse?

Seit dem 1. Juli 2021 müssen Verordnungen über Cannabis­rezepturen mit einem soge­nannten Hash-Code bedruckt werden. Dieser dient der Verknüpfung von Papier­rezept mit elektronisch an das Abrechnugns­zentrum übermittelte Zusatz­daten (Z-Daten). Erfahren Sie hier, welche Daten die Kranken­kasse somit aus der Apotheke erhält.

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