Wir sind uns des Wirtschaftlichkeitsgebots durchaus bewusst. Auch ist uns bekannt, dass der Rezepturzuschlag und der Festbetrag nur 1 x pro Rezeptur erhoben werden kann. Doch liegt in diesem Fall nicht eindeutig die Verordnung von 2 Rezepturen (wenn auch mit identischer Zusammensetzung) vor, da der Arzt ausdrücklich 2 x 100 ml verschrieben hat?
Der Kunde bekommt diese Verordnung in regelmäßigen Abständen immer wieder und wir möchten uns gerne erneute Retaxationen ersparen. Haben wir mit einem Einspruch Chancen oder sollten wir den Kunden demnächst um Verordnung auf 2 verschiedenen Rezeptblättern bitten?
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