APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf im Akutfall die nächstkleinere Packung abgegeben werden?

Wir erhielten an einem Samstag ein Rezept über Clarithromycin 16 Stück zulasten der AOK.

Das Arzneimittel war nicht vorrätig und für eine Bestellung war es bereits zu spät. Dürfen wir theoretisch Clarithromycin 14 Stück zulasten der AOK abgeben, weil wir es vorrätig haben, um den Kunden zügig zu versorgen? Wie sieht in einem solchen Fall die Dokumentation aus? Genügt ein Vermerk oder muss zusätzlich die Sonder-PZN (dringender Fall) mit auf das Rezept?

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