APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Arztunterschrift i. V.?

Wir haben eine Verordnung zulasten der DAK erhalten, ausstellende Praxis ist ein Dialysezentrum mit mehreren Ärzten. Die Verordnung wurde von einer der dort tätigen Ärztinnen „in Vertretung“ unterschrieben und auch mit i. V. gekennzeichnet. Der Name der Ärztin findet sich jedoch nicht im Praxisstempel. Auf unsere Nachfrage wurde uns mitgeteilt, dass dies immer so gehandhabt wird. Wir befürchten jedoch eine Retaxation seitens der Krankenkasse, da vollständiger Name und Berufsbe­zeichnung der Ärztin fehlen.

Liegen wir mit unserer Befürchtung richtig?

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Alexander Raths – stock.adobe.com