Wir haben eine Frage bezüglich einer Abgabe auf ein Entlassrezept. Auf dem aus der Klinik zugefaxten Entlassrezept ist die kleinste Einheit Dexamethason 4 mg verschrieben, dafür aber dreimal:
„3 x Dexamethason 4 mg Galen Tab. 20 ST. N1 PZN: 00745740“.
Können wir das so abgeben, oder dürfen wir nur eine Packung abgeben und sollten den Patienten an seinen Hausarzt verweisen? Oder ist es durch die momentane Pandemie möglich, die N2-Packung einmalig abzugeben?
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