Wie kann folgende Verordnung beliefert werden: „Novaminsulfon Ratio 500 mg 100 St. PZN 03687718“?
Ist es möglich, nach ärztlicher Rücksprache die verordnete PZN zu streichen? Dürfen wir, da es sich dann um eine Stückzahlverordnung handelt, mit 2 x 50 St. Novaminsulfon beliefern?
Die Verordnung liegt sonst über Nmax und dürfte nicht beliefert werden. Benötigen wir ein neues Rezept?
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