APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Dürfen Dronabinolsets abgerechnet werden?

Wir haben ein BtM-Rezept über „Dronabinol Tropfen 25 mg/ml, 50 ml, NRF 22.8.“ erhalten. Wir haben mehrere Artikel gelesen, wie die Tropfen taxiert werden sollen. Wir sind uns unsicher, ob wir das Dronabinolset abrechnen dürfen oder nicht.
Wir haben zwei Dronabinolsets mit 1.000 mg und 250 mg Dronabinol für die Rezeptur angefertigt, weil für die Rezeptur 1.250 mg Dronabinol erforderlich sind.

Wie rechnen wir jetzt diese Rezeptur ab mit den beiden Dronabinolsets?

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