APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wer darf die Diagnose bei Hilfsmittelrezepten ergänzen?

Bei Hilfsmittelrezepten muss ja eine Diagnose ange­geben werden. Fehlt diese, dürfen wir sie unseres Wissens ergänzen.

Muss der Arzt die Ergänzung dann mit Unterschrift und Datum abzeichnen?

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