Bei der Entscheidung, ob ein Original oder ein Import abgegeben werden muss, ist die Abgaberangfolge des Rahmenvertrags zu berücksichtigen. Nach § 11 muss im ersten Schritt der Rezeptbelieferung geprüft werden, ob Rabattverträge vorliegen. Dies gilt auch dann, wenn bei patentgeschützten Arzneimitteln wie ABILIFY Maintena® nur die Auswahl zwischen Original und Importen besteht. Liegt beispielsweise bei einer Krankenkasse ein Rabattvertrag für das Original vor, so ist das rabattierte Präparat vorrangig abzugeben.
Abgabe ohne Rabattverträge nach § 13 Rahmenvertrag
Sofern keine Rabattverträge die Abgabe beeinflussen, ist § 13 Rahmenvertrag für die Abgabeentscheidung maßgeblich. Demnach kann die Apotheke zwischen Original und Importen auswählen. Dabei darf das abgegebene Präparat nicht teurer sein als das verordnete (sogenannter Preisanker).
Allerdings beeinflusst das Einsparziel die Abgabe: Die Apotheke muss dieses durch die Abgabe preisgünstiger Importe pro Krankenkasse und pro Quartal erfüllen. Die Entscheidung, mit welchen Rezepten das Einsparziel erfüllt wird, liegt jedoch bei der Apotheke – hier hat die Apotheke also Spielraum, den Patienten mit einem verordneten ABILIFY Maintena®-Original zu versorgen. Wenn das Einsparziel erreicht ist, besteht darüber hinaus keine Verpflichtung, weitere preisgünstige Importe abzugeben.
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