Gestern erhielten wir von einer Uniklinik ein BtM-Rezept über „Phenobarbital-neuraxpharm 100 mg 100 Tbl. N2 Dos. 0,5–0–0,5“.
Dürfen wir das Rezept überhaupt beliefern? Denn Phenobarbital in dieser Stärke gilt doch nicht als BtM?
» Lesen Sie hier die Antwort