APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Abweichende Darreichungsform und Packungsgröße – wie ist vorzugehen?

Wir haben ein Rezept zulasten der Techniker Krankenkasse (IK 104077501) erhalten. Verordnet wurde „2 x Mirta TAD 15 mg 50 Schmelztabletten“. Bei den Schmelztabletten gibt es nur die N2, deshalb diese Verordnung über 2 x N2 (statt 1 x N3 mit 100 Stück). Die Rabattartikel sind aber alle Filmtabletten und der Kunde wünscht auch Filmtabletten. Bei den Filmtabletten gibt es eine N3.

Können wir 1 x N3 abgeben oder müssen wir 2 x N2 wie verordnet abgeben?

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Alexander Raths – stock.adobe.com