DAP LEXIKON

Original bzw. Originalarzneimittel

Als Originalarzneimittel wird ein Arzneimittel bezeichnet, das Patentschutz hat und z. B. erstmals mit einem neuen Wirkstoff auf den Markt kommt. Der Patentschutz für ein neues Arzneimittel läuft über 20 Jahre und kann zum einen für den Wirkstoff selber gelten, zum anderen können aber beispielsweise auch spezielle zur Wirkstoff­verarbeitung erforderliche Hilfsstoffe oder das Anwendungsgebiet durch Patente geschützt sein. In bestimmten Fällen kann die Laufzeit eines Patents verlängert werden.

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Im DAP Lexikon finden Sie apotheken­übliche Begriffs­definitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiter­führende Informationen wie z. B. Gesetzes­texte oder DAP Arbeitshilfen.

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