Die seit April 2020 bestehenden pandemiebedingten Ausnahmeregelungen sollen Apotheken unter anderem mehr Spielraum bei der Arzneimittelauswahl geben, wenn Medikamente nicht lieferbar sind, und vermeiden, dass ein Rezept vom Arzt geändert oder neu ausgestellt werden muss. Alles vor dem Hintergrund, Kontakte dort, wo es möglich ist, zu reduzieren. Auch die Abgabemöglichkeiten der Apotheke, ohne Rücksprache mit dem Arzt zu halten, wurden erweitert.
Hier finden Sie eine Übersicht der Ausnahmeregelungen:
» Merkblatt SARS-CoV-2 Arzneimittelversorgungsverordnung
Vor diesem Hintergrund interessiert uns Folgendes:
Haben Sie durch die pandemiebedingten Ausnahmeregelungen weniger Aufwand bzw. Probleme, wenn Arzneimittel nicht lieferbar sind?