Auch wenn einzelne Landesbehörden darüber hinwegsehen: Eigentlich ist das Auseinzeln von Corona-Laientests aus Großpackungen verboten. Oder etwa doch nicht? Das BfArM stellt auf Nachfrage von DAZ.online klar: Vonseiten der Bundesoberbehörde gab es ein Auseinzelverbot stets nur für die Hersteller, sofern der Marktzugang ihrer Produkte auf einer Sonderzulassung beruht. Und selbst dieses will das BfArM nun fallenlassen.
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