Rezepte, auf denen ein Arzt ein Originalarzneimittel mit Aut-idem-Kreuz verordnet, kommen in Apotheken regelmäßig vor. Hier lauert jedoch nach wie vor eine Retaxfalle, wenn die vertraglichen Regelungen nicht konsequent durch die Apotheke umgesetzt werden. Denn die Erfahrung zeigt, dass die Krankenkassen hier mit ihren Retaxationen leider umso konsequenter sind.
So auch in folgendem Fall, der dem DeutschenApothekenPortal geschildert wurde.
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