APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Was ist bei dieser Marcoumar-Verordnung abzugeben?

Wir haben zulasten der hkk folgende Verordnung erhalten:
„Marcoumar TAB 100 St. N3 PZN 04334637“.

Bei Übernahme des Imports in die Kasse warnt unser Waren­wirtschafts­system, dass der Preis­anker über­schritten wird. Bei genauerer Recherche werden folgende GKV-Preise angezeigt: 16,81 € für das Original und 17,44 € für den Import. Die Mehr­kosten für den Patienten liegen bei 7,50 € für das Original und nur 4,09 € für den Import, den er auch bisher erhalten hat.

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Ist es möglich, ihm weiterhin den Import abzugeben, und muss dazu eine Begründung auf das Rezept?

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