Liebes DAP-Team,
wir haben eine Retaxierung der AOK Nordost in Höhe von 222,67 € für die Herstellung von öligen Dronabinol-Tropfen erhalten. Die Krankenkasse bemängelt eine falsche Preisberechnung. Leider ist uns die Bemängelung nicht plausibel.
Können Sie uns erklären, ob die Retaxierung berechtigt ist?
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