Nach dem neuen Rahmenvertrag (gültig seit dem 1. Juli 2019) handelt es sich bei einer Verordnung, deren Menge (Stückzahl oder Normgröße) keiner Packung zugeordnet werden kann, um eine nicht eindeutig bestimmte Verordnung. In diesem Fall ist es nicht mehr zulässig zu stückeln.
Im DAP Lexikon finden Sie apothekenübliche Begriffsdefinitionen von A bis Z samt Verlinkungen auf weiterführende Informationen wie z. B. Gesetzestexte oder DAP Arbeitshilfen.