Im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) sind alle Bestimmungen zur gesetzlichen Krankenversicherung zusammengefasst. Es trat am 1. Januar 1989 in Kraft und löste die Reichsversicherungsordnung ab.
Das SGB V umfasst dreizehn Kapitel mit 322 Paragraphen.
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