Biotechnologisch hergestellte Arzneimittel sind eine besondere Arzneimittelgruppe. Ein Aut-idem-Austausch ist aktuell nur möglich, wenn Präparate als identisch gelten und in Anlage 1 zum Rahmenvertrag gelistet sind. Von der Importförderung (Einsparziel) sind Biologika ausgenommen. Doch Maßnahmen, auch bei diesen Arzneimitteln die Regeln im Sinne der Wirtschaftlichkeit zu ändern, sind auf dem Vormarsch. Was dies in der Praxis bedeutet, lesen Sie in diesem Beitrag des DAP Dialogs.
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