Am 3. März 2021 wurde beschlossen, dass jeder Bundesbürger pro Woche einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchführen lassen kann. Apotheken dürfen an dieser Teststrategie teilnehmen, wenn sie vom öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragt wurden.
Vor diesem Hintergrund interessierte uns Folgendes:
Werden Sie die durch den öffentlichen Gesundheitsdienst beauftragten Antigen-Testungen auf SARS-CoV-2 durchführen?
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