APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie viele Abfragen sind zum Nachweis der Nichtverfügbarkeit erforderlich?

Wir haben gelesen, dass man für den Nachweis der Nichtverfügbarkeit grundsätzlich nur noch eine Anfrage beim Großhandel braucht.

Ist das korrekt? Und wo ist die entsprechende Quelle zu finden?

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