AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 61

Pharmazeutische Bedenken

Keine Bedenken bei Bedenken

In vielen Fällen muss ein vom Arzt auf einem GKV-Rezept verordnetes Arzneimittel in der Apotheke ausgetauscht werden. Dies kommt durch die verschiedenen Regelungen im Rahmenvertrag (z. B. Rabattverträge, Einsparziel) zustande. Die Apotheke hat die Möglichkeit, einen Austausch durch Anwendung Pharmazeutischer Bedenken zu verhindern und so austauschbedingte Therapieprobleme zu verhindern. Der Hauptbeitrag des aktuellen DAP Dialogs erläutert die Hintergründe und die korrekte Vorgehensweise bei der Anwendung Pharmazeutischer Bedenken.

» Hier geht es zum Artikel aus dem DAP Dialog 61 (PDF)