KLICK DER WOCHE

Aut simile

Mehr Pharmazie bei der Rezeptbelieferung

Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVersVO) erlaubt es Apotheken, bei Nichtverfügbarkeit des verordneten oder eines anderen wirkstoffgleichen Arzneimittels in Rücksprache mit dem Arzt einen Aut-simile-Austausch vorzunehmen. Bei der Wahl eines vergleichbaren Arzneimittels kann die Apotheke den Arzt unterstützen und ihm bei der Dosisumrechnung behilflich sein. Wichtig ist zudem, den Aut-simile-Austausch korrekt auf dem Rezept zu dokumentieren. Die wichtigsten Punkte stellt Ihnen dieser Beitrag des aktuellen DAP Dialogs vor.

» Zum Artikel aus dem aktuellen DAP Dialog 61 (PDF)