Der neue Rahmenvertrag unterscheidet in seiner Abgaberangfolge verschiedene Szenarien: die Vorgehensweise, wenn Rabattverträge vorliegen (§ 11), die Abgabe von preisgünstigen Arzneimitteln (§ 12) und die Abgabe von preisgünstigen Importen (§ 13). Was davon in der Praxis umzusetzen ist, kann je nach Abgabeszenario Fragen aufwerfen.
Dies ist auch bei folgender Anfrage einer Apotheke der Fall:
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