Im Retax-Newsletter vom 16.07.20 hatte ich auf die teilweise widersprüchlichen Regelungen zum Botendienst während der Corona-Pandemie hingewiesen und abschließend die Frage gestellt, ob wir auch bei der individuellen Arzneimittelzustellung mit Retaxationen rechnen müssen:
„Dürfen wir uns daher tatsächlich auf die politische Zusicherung verlassen, dass bei Corona-Versorgung nicht retaxiert werden darf, oder werden auch hier die Prüfzentren Mittel und Wege finden, die versorgenden Apotheken bei den geringsten Formfehlern dennoch zur Kasse zu bitten?“
Dieser Fall ist nun offenbar eingetreten, wie uns eine Mitgliedsapotheke des DeutschenApothekenPortals berichtet.
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