Am Mittwoch wurde eine Verordnung wirksam, mit der das Bundesministerium für Gesundheit die Medizinprodukte-Abgabeverordnung ändert. Demnach dürfen Apotheken formal seit dem 3. Februar Corona-Heimtests abgeben. Doch Vorsicht: Bisher entspricht kein am Markt erhältliches Produkt den Anforderungen des BMG.
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