APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist die Angabe „bei Bedarf“ auf dem Rezept ausreichend?

Oft stellen wir bei der Rezept­kontrolle fest, dass bei bestimmten Arznei­mitteln wie zum Beispiel Schmerz­tabletten statt einer exakten Dosierung nur der Vermerk „nach Bedarf“ angegeben ist.

Ist das rechtens oder sollte noch eine „Maximal­dosierung“ dazu angegeben werden?

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