Seit Ende letzten Jahres dürfen in Apotheken Antigen-Schnelltests durchgeführt werden. Wichtig ist diesbezüglich unter anderem die Prüfung des Versicherungsschutzes. Die Versicherungsexperten von PharmAssec empfehlen Apothekerinnen und Apothekern dringend, vor Aufnahme dieser Tätigkeit beim jeweiligen Haftpflichtversicherer kurzfristig eine Bestätigung des Versicherungsschutzes anzufordern.
PharmAssec ist seit nahezu 20 Jahren als Experte für die Absicherung von Apotheken tätig und bündelt die relevanten Risiken einer Apotheke in einem einzigen, ausschließlich für Apotheken konzipierten Versicherungsvertrag. PharmAssec als Spezialversicherer hat sich bereits einen Tag nach der gesetzlichen Erlaubnis zur Durchführung der Schnelltests positioniert und seinen Kunden Versicherungsschutz bestätigt.
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