Wir haben folgendes Rezept zulasten einer BKK (IK 107536262) erhalten:
„Novaminsulfon ratio 500 mg Tab 100 St. PZN 03687718“
Die verordnete Packung ist eine Jumbopackung und wird nicht von der Kasse übernommen.
Dürfen wir zwei 50er-Packungen auf dieses Rezept abgeben?
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