APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Wie gehen wir mit einer Verordnung über eine Jumbopackung um?

Wir haben folgendes Rezept zulasten einer BKK (IK 107536262) erhalten:
„Novaminsulfon ratio 500 mg Tab 100 St. PZN 03687718“

Die verordnete Packung ist eine Jumbo­packung und wird nicht von der Kasse über­nommen.

Dürfen wir zwei 50er-Packungen auf dieses Rezept abgeben?

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