Ein Rabattarzneimittel muss immer vorrangig abgegeben werden – so weit, so gut. Im importrelevanten Markt wird es jedoch komplizierter, wenn kein Rabattvertrag zu beachten ist: Bislang zählten alle Produkte – also Originale und Importe – bis zur Preisgrenze, die durch die Verordnung gesetzt wird, zum Auswahlbereich. Nun muss die Apotheke zusätzlich Mehrkosten in die Abgabeentscheidung einbeziehen. Was bei Festbetragsarzneimitteln im importrelevanten Markt zu beachten ist, wird in diesem Dialogbeitrag beleuchtet.
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