AKTUELLES AUS DEM DAP DIALOG 60

Anlage VII AM-RL: Austauschbarkeit von Arzneimitteln

Austauschbare Darreichungsformen und Substitutionsausschlussliste

Nach Rahmenvertrag sind Apotheken verpflichtet, Arzneimittel unter bestimmten definierten Vor-aussetzungen im Rahmen von Rabattverträgen bzw. Preisvorgaben zu substituieren. Die Anlage VII der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wirkt sich gleich in zwei Punkten auf die Austauschvorgaben für Apotheken aus. Was dahinter steckt und was – auch im Hinblick auf die Corona-Sonderregelungen – bei der Rezeptbelieferung zu beachten ist, erklärt der Hauptbeitrag des aktuellen DAP Dialogs.

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