APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss diese Denosumab-Verordnung spezifiziert werden?

Wir haben eine Verordnung über „Denosumab 60 mg Fertigspritze N1, Dos 1 x alle 6 Monate“ erhalten.

Denosumab ist biotechnologisch hergestellt, deshalb forderten wir ein eindeutiges Rezept über Prolia an. Die orthopädische Praxis verweigert das mit der Begründung, sie dürfe nur noch Wirkstoffverordnungen ausstellen.

Reicht die Spezifikation der Stärke (60 mg) hier zur eindeutigen Bestimmung für Prolia aus?

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